Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, dass im laufenden Doppelhaushalt 2020/21 den Bezirken aufgrund der Corona-Pandemie keine finanziellen Kürzungen auferlegt werden, die die Aufstellung eines Ergänzungsplans zur Folge hätten. Stattdessen sollte ein Ausgleich für die zu erwartenden Einnahmeausfälle auf Seiten der Bezirke gefunden werden.
Der BVV ist bis zum 30.09.2020 zu berichten.
Begründung:
Im Zuge der Beratungen für einen Nachtragshaushalt auf Landesebene, um die Kosten und Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen, muss auf Kürzungen in den Bezirkshaushalten verzichtet werden. Die Bezirke sind als Dienstleister für die Bürger*innen vor Ort erst seit Kurzem wieder in der Lage Investitionen zu tätigen, (soziale) Infrastruktur auf- und auszubauen sowie die Modernisierung der Verwaltung (inkl. dem dringend benötigten Personalaufwuchs) voranzutreiben. Einsparungen würden die Bezirke hart treffen und wichtige Projekte vor Ort stoppen.
Weitere Informationen:
Der Antrag wurde am 11.06.2020 von der BVV beschlossen.
Weitere Informationen und der Bearbeitungsverlauf des Antrags befinden sich auf der Website der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=7543
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