Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich aktiv bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Errichtung von Straßenbrunnen („Notpumpen“) als Element der Daseinsvorsorge zumindest anteilig als Verpflichtung für Investoren in städtebauliche Verträge aufgenommen wird.
Der BVV ist bis zum 31.12.2020 zu berichten.
Begründung:
Straßenbrunnen sollen in Katastrophenfällen die Bevölkerung mit Trinkwasser versorgen. Zudem können die Pumpen in heißen Sommermonaten und Trockenperioden auch zur Bewässerung von Straßenbäumen genutzt werden. Doch in Berlin fehlen hunderte Straßenbrunnen, eine auskömmliche Finanzierung zur Errichtung und Wartung ist weder durch den Bund noch durch das Land für die von ihnen zu verantwortenden Brunnen gegeben. Da eine ausreichende Versorgung aber notwendig ist, soll mit der Aufnahme von Straßenbrunnen als Element der Daseinsvorsorge in städtebaulichen Verträgen die Möglichkeit geschaffen werden, Investoren bei der Finanzierung zu beteiligen.
Weitere Informationen:
Diesem Antrag sind die Fraktionen von Grünen und Linken beigetreten.
Er wurde am 27.08.2020 von der BVV beschlossen.
Weitere Informationen und der Bearbeitungsverlauf des Antrags befinden sich auf der Website der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=7535
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