Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat für gastronomische Betriebe die Erhebung der Gebühren nach Sondernutzungsverordnung bis zum Jahresende auszusetzen und etwaige bereits gezahlte Gebühren zu erstatten.
Der BVV ist bis zum 31.08.2020 zu berichten.
Begründung:
Zur weiteren Unterstützung von gastronomischen Betrieben im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sollte die Erhebung der Gebühren nach Sondernutzungsverordnung für die Nutzung von öffentlichem Straßenlands bis zum Jahresende ausgesetzt werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung erscheint eine Erstattung der bereits gezahlten Gebühren notwendig.
Weitere Informationen:
Der Antrag wurde am 11.06.2020 von der BVV als zwischenzeitlich durch Verwaltungshandeln erledigt erklärt.
Weitere Informationen und der Bearbeitungsverlauf des Antrags befinden sich auf der Website der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=7552
Kommentare sind geschlossen.